Geschäfte machen mit MSH

Geschäfte machen mit MSH

Management Sciences for Health unterhält Geschäfte mit externen kommerziellen Anbietern, um die Waren und Dienstleistungen zu beziehen, die für die Umsetzung lebensrettender Programme in über 60 Ländern der Welt erforderlich sind. Diese Seite richtet sich an externe kommerzielle Anbieter – Unternehmen, die Waren und/oder kommerzielle Dienstleistungen an MSH verkaufen.

Management Sciences for Heath verpflichtet sich, den höchsten Standard an ethischem Verhalten aufrechtzuerhalten. Von den MSH-Mitarbeitern wird erwartet, dass sie die höchsten Standards für ethisches Verhalten und Integrität einhalten, und von den Partnern, Vertretern und Subunternehmern von MSH wird erwartet, dass sie rechtmäßiges und ethisches Verhalten fördern. Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein MSH-Mitarbeiter, Partner, Vertreter oder Subunternehmer diesen Standard nicht eingehalten hat, Bitte reichen Sie einen anonymen und vertraulichen Bericht ein.

Durch die Annahme einer Bestellung von Management Sciences for Health erklärt sich ein externer Lieferant damit einverstanden, die allgemeinen Geschäftsbedingungen von MSH einzuhalten, sofern in der Bestellung nichts anderes angegeben ist. Ihr Zweck besteht darin, die Verpflichtungen und Verpflichtungen sowohl von MSH als auch des externen Lieferanten, der die Bestellung erhält, darzustellen.

Für Bestellungen gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Bedingungen sind in englischer Sprache (siehe unten) und können heruntergeladen werden in Französisch, Portugiesisch und Spanisch.

Frühere Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen auch zum Download bereit.

Kontakt beschaffung@msh.org bei Fragen oder für weitere Informationen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Handelsverträge

Gültig ab 6. September 2016

A. Leistung ist gleich Akzeptanz

Die hierin enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die ausschließliche und verbindliche Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer („Verkäufer“) und MSH („Käufer“) über den Kauf der im Vertrag beschriebenen Produkte/Dienstleistungen, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch schriftliche Bestätigung akzeptiert werden und/oder Beginn der Leistung durch eine der Parteien.

B. Garantie

Der Auftragnehmer sichert MSH zu und garantiert, dass:

  1. es ordnungsgemäß organisiert ist, gültig existiert und in der Gerichtsbarkeit seiner Gründung/Organisation/Gründung in gutem Ansehen ist;
  2. es ist ordnungsgemäß befähigt, Geschäfte zu tätigen, und hat in jeder Gerichtsbarkeit, in der eine solche Befähigung für die Zwecke dieses Vertrags erforderlich ist, einen guten Ruf, es sei denn, das Fehlen einer solchen Befähigung würde insgesamt vernünftigerweise nicht erwarten, dass es seine Fähigkeit beeinträchtigt um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen;
  3. es hat das volle Recht, die Vollmacht und die Vollmacht, diesen Vertrag einzugehen, die im Rahmen dieses Vertrags gewährten Rechte und Lizenzen zu gewähren und seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen;
  4. die Ausführung dieses Vertrages durch seinen Vertreter, dessen Unterschrift am Ende dieses Vertrages angegeben ist, wurde durch alle erforderlichen Kapitalmaßnahmen des Auftragnehmers ordnungsgemäß autorisiert;
  5. die Ausführung, Lieferung und Erfüllung dieses Vertrages durch den Auftragnehmer verstößt nicht gegen, kollidiert nicht, erfordert keine Zustimmung gemäß oder führt zu einer Verletzung oder Nichterfüllung gemäß:
  6. jedes Organisationsdokument des Auftragnehmers; oder
  7. alle anwendbaren Gesetze;
  8. bei Ausführung und Lieferung durch MSH und den Auftragnehmer stellt dieser Vertrag die rechtliche, gültige und verbindliche Verpflichtung des Auftragnehmers dar, die gemäß seinen Bedingungen gegenüber dem Auftragnehmer durchsetzbar ist;
  9. es in Übereinstimmung mit allen auf diesen Vertrag anwendbaren Gesetzen ist;
  10. er führt die Dienstleistungen unter Einsatz von Personal mit den erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen sowie auf professionelle und fachmännische Weise in Übereinstimmung mit allgemein anerkannten Industriestandards für ähnliche Dienstleistungen durch und stellt angemessene Ressourcen bereit, um seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachzukommen;
  11. das Werk keine Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse, Marken oder andere Eigentumsrechte Dritter verletzen oder missbrauchen wird, und;
  12. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Artikel sind marktgängig und für den in diesem Vertrag beschriebenen besonderen Zweck geeignet.

C. Verzögerungen

Der Auftragnehmer hat MSH unverzüglich schriftlich über alle Faktoren, Ereignisse, Umstände oder Ereignisse zu informieren, die die ordnungsgemäße und rechtzeitige Fertigstellung der Arbeiten und/oder die Fähigkeit des Auftragnehmers, seine hierin festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, beeinträchtigen oder verzögern können. Der Auftragnehmer erkennt an, dass die Zeit in Bezug auf die Arbeiten von entscheidender Bedeutung ist. Der Auftragnehmer haftet für Verzug für jede wesentliche Nichterfüllung in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages, es sei denn, diese Nichterfüllung wird durch ein Ereignis verursacht, das außerhalb der angemessenen Kontrolle des Auftragnehmers liegt und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers, einschließlich höherer Gewalt oder der Staatsfeind, Handlungen der Regierung in ihrer souveränen oder vertraglichen Eigenschaft, Brände, Überschwemmungen, Epidemien, Quarantänebeschränkungen, Streiks, Frachtembargos und ungewöhnlich schweres Wetter.

D. Inspektion und Abnahme

Der Auftragnehmer wird nur solche Gegenstände zur Abnahme anbieten, die den Anforderungen dieses Vertrages entsprechen. Als Annahme der Ware/Lieferung gilt entweder die Unterzeichnung einer Wareneingangsanzeige durch einen autorisierten MSH-Mitarbeiter oder eine detaillierte schriftliche Bestätigung per E-Mail durch einen autorisierten MSH-Mitarbeiter. MSH behält sich vor, zur Abnahme angebotene Lieferungen oder Leistungen zu besichtigen oder zu testen. MSH kann die Reparatur oder den Ersatz fehlerhafter Lieferungen oder die Neuerbringung fehlerhafter Dienstleistungen ohne Erhöhung des Vertragspreises verlangen. Ist eine Nachbesserung/Ersatzlieferung oder Nacherfüllung mangelhaft oder nicht möglich, kann MSH eine angemessene Preisminderung oder eine angemessene Gegenleistung für die Abnahme mangelhafter Lieferungen oder Leistungen verlangen.

E. Eigentum und Verlustrisiko

Das Eigentum und das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ware(n)/Produkte, die im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellt werden, verbleiben beim Auftragnehmer, bis MSH oder ihr Beauftragter, Empfänger oder Beauftragter die Lieferung und Annahme der Produkte am Bestimmungsort erhält im Vertrag angegeben. Der Auftragnehmer haftet gegenüber MSH für den vollen tatsächlichen Verlust, die Beschädigung oder die Verletzung der Ware(n)/Produkte, die sich in der Obhut, im Besitz oder unter der Kontrolle des Auftragnehmers befinden oder aus Handlungen oder Unterlassungen des Auftragnehmers resultieren. MSH wird dem Auftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung an den im Vertrag angegebenen Bestimmungsort einen schriftlichen Anspruch auf Verlust, Beschädigung oder Verletzung von Waren/Produkten geltend machen. Das Eigentum und die Gefahr von Verlust oder Beschädigung gehen erst mit der endgültigen Abnahme der Ware/Produkte/Produkte durch MSH auf MSH über, unabhängig davon, wann oder wo MSH in Besitz genommen wird.

F. Vertraulichkeit und Offenlegung von Informationen

Von Zeit zu Zeit während der Laufzeit kann jede Partei („offenlegende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) Informationen über ihr Geschäft, vertrauliches geistiges Eigentum, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Informationen Dritter und andere offenlegen oder zur Verfügung stellen sensible oder geschützte Informationen, ob mündlich oder schriftlich, in elektronischer oder sonstiger Form oder auf Medien und unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet, gekennzeichnet oder anderweitig gekennzeichnet sind (zusammen „vertrauliche Informationen“). Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung:

  1. der Öffentlichkeit allgemein zugänglich und bekannt ist oder wird, außer als Folge einer Verletzung dieser Klausel durch die empfangende Partei oder einen ihrer Vertreter direkt oder indirekt;
  2. der empfangenden Partei auf nicht vertraulicher Basis von einer Drittquelle zur Verfügung steht oder wird, vorausgesetzt, dass diese vertrauliche Informationen nicht offengelegt werden dürfen oder werden;
  3. der empfangenden Partei oder ihren Vertretern vor der Offenlegung durch oder im Namen der offenlegenden Partei bekannt oder im Besitz der empfangenden Partei waren;
  4. wurde oder wird unabhängig von der empfangenden Partei ohne Bezugnahme auf oder Verwendung von vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei ganz oder teilweise entwickelt; oder
  5. gemäß geltendem Bundes-, Landes- oder Kommunalrecht, Verordnung oder einer gültigen Anordnung eines Gerichts oder einer zuständigen Behörde offengelegt werden muss.

Die empfangende Partei muss:

  1. die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen und zu wahren, wie die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen Informationen schützen würde, jedoch in keinem Fall mit weniger als einem wirtschaftlich angemessenen Maß an Sorgfalt;
  2. die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nicht zu verwenden oder deren Zugriff oder Verwendung zu anderen Zwecken als der Ausübung ihrer Rechte oder der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung zu gestatten; und
  3. keine solchen vertraulichen Informationen an natürliche oder juristische Personen weitergeben, außer an Vertreter der empfangenden Partei, die die vertraulichen Informationen kennen müssen, um der empfangenden Partei zu helfen oder in ihrem Namen zu handeln, um ihre Rechte auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen. Die empfangende Partei ist für jeden Verstoß gegen diese Klausel verantwortlich, der durch einen ihrer Vertreter verursacht wird. Während oder nach der Laufzeit dieser Vereinbarung müssen die empfangende Partei und ihre Vertreter auf schriftliche Anfrage der offenlegenden Partei unverzüglich alle Kopien der vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei in schriftlicher, elektronischer oder anderer Form oder auf Medien an die offenlegende Partei zurückgeben. oder alle derartigen Kopien vernichten und der offenlegenden Partei schriftlich bestätigen, dass diese vertraulichen Informationen vernichtet wurden. Die offenlegende Partei kann neben allen anderen gesetzlich verfügbaren Rechtsbehelfen gegen die empfangende Partei und ihre Vertreter einen gerechten Rechtsschutz (einschließlich einstweiliger Verfügung) beantragen, um die Verletzung oder drohende Verletzung dieser Klausel zu verhindern und ihre Durchsetzung sicherzustellen.

G. Arbeitsprodukt/Geistiges Eigentum

„Arbeitsprodukt“ umfasst alle Liefergegenstände und sonstigen Daten, Informationen, Konstruktionen, Know-how, Software, Erfindungen und anderes Material und geistiges Eigentum in allen jetzt bekannten oder zukünftigen Medien und Formen, die im Laufe der Entwicklung oder Herstellung entwickelt oder erstellt wurden ab, der Erfüllung dieses Vertrages und Vertragsänderungen. Mit der Annahme dieses Vertrages erkennt der Auftragnehmer an, dass:

  1. MSH oder eine von MSH bestimmte Partei behält alle Eigentumsrechte und alle Rechte an allen im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Arbeitsergebnissen.
  2. Das Arbeitsprodukt ist das alleinige und ausschließliche lizenzgebührenfreie Eigentum von MSH oder einer von MSH bezeichneten Partei und gilt im Rahmen der Erfüllung dieser Bedingungen als „zur Miete angefertigte Arbeit“. Dies gilt auch für geistiges Eigentum, das nicht im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages entwickelt wurde oder daraus resultiert, das jedoch in jede vom Auftragnehmer an MSH im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferte Leistung integriert ist.
  3. Wenn das Eigentum an einem Arbeitsprodukt kraft Gesetzes nicht auf MSH zukommt, werden hiermit alle Eigentumsrechte und Rechte und Interessen daran vom Auftragnehmer unwiderruflich an MSH oder eine von MSH benannte Partei abgetreten.
  4. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle anderen Maßnahmen zu ergreifen, die von MSH vernünftigerweise verlangt werden können, um die Bestimmungen dieses Arbeitsprodukts/der Anforderungen an geistiges Eigentum in Kraft zu setzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Ausführung von Abtretungen, Urheberrechtsregistrierungen und Patentanmeldungen.

Der Auftragnehmer sichert und garantiert ferner, dass:

  1. das an MSH gelieferte Arbeitsprodukt nicht die Rechte einer anderen Partei verletzt
  2. der Auftragnehmer ist der alleinige Eigentümer des Arbeitsergebnisses mit der vollen Vollmacht und Vollmacht zum Abschluss dieses Vertrages
  3. das Arbeitsprodukt wurde nirgendwo zuvor veröffentlicht und es wurden keine Rechte in Bezug darauf gewährt
  4. das Arbeitsprodukt weder ganz noch teilweise ein Urheberrecht oder einen anderen Vertrag verletzt und keine verleumderischen oder verleumderischen Eigenschaften enthält oder das Recht auf Privatsphäre einer Person verletzt.

H. Beziehung

Es wird davon ausgegangen und vereinbart, dass der Auftragnehmer die Waren und/oder Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages als eigenständige Einheit erbringt und nichts in diesem Vertrag enthaltene Verbindungen, Partnerschaften, Joint Ventures, Arbeitgeber-Arbeitnehmer- oder Vertreter-Auftraggeber-Verhältnisse begründet. Das durch diesen Vertrag begründete Verhältnis besteht ausschließlich zwischen MSH und dem Auftragnehmer; wobei der Auftragnehmer die volle und vollständige Haftung für die Handlungen oder Unterlassungen von Subunternehmern oder Vertretern behält. Keine Partei hat das ausdrückliche oder stillschweigende Recht oder die Befugnis, im Namen oder im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder zu begründen oder die andere Partei an Verträge, Vereinbarungen oder Verpflichtungen mit Dritten zu binden.

I. Nachfolger und Beauftragte

Dieser Vertrag ist für die Vertragsparteien und ihre jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger bindend und kommt ihnen zugute.

J. Keine Drittbegünstigten

Dieser Vertrag kommt ausschließlich den Vertragsparteien und ihren jeweiligen zulässigen Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern zugute, und nichts in diesem Vertrag, weder ausdrücklich noch stillschweigend, verleiht einer anderen Person gesetzliche oder angemessene Rechte, Vorteile oder Rechtsbehelfe jeglicher Art aus oder aufgrund dieses Vertrages Vertrag.

K. Subunternehmer

Vor Beginn der Arbeiten eines Unterauftragnehmers muss der Auftragnehmer mit diesem Unterauftragnehmer eine schriftliche Vereinbarung treffen, die den Unterauftragnehmer an Bedingungen bindet, die mindestens die Rechte und Informationen von MSH aus diesem Vertrag schützen. Die Beauftragung eines Subunternehmers durch den Auftragnehmer entbindet den Auftragnehmer nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Auftragnehmer bleibt für die Leistung jedes Unterauftragnehmers und seiner Mitarbeiter und für deren Einhaltung aller Bedingungen dieses Vertrages voll verantwortlich, als wären sie eigene Mitarbeiter des Auftragnehmers. Nichts in diesem Vertrag beinhaltet eine vertragliche Beziehung zwischen MSH und einem Unterauftragnehmer.

L. Übertragung von Rechten

Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten.

M. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen für diesen Vertrag sind wie angegeben. Für 30 Tage netto erfolgt die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt; Prüfung und Abnahme aller gelieferten Gegenstände bis zum Eingang einer Schlussrechnung des Auftragnehmers bei MSH nebst Abnahmebestätigung durch eine entsprechend bevollmächtigte Person (siehe oben Prüfung und Abnahme). Bei Zahlung per Nachnahme erfolgt die Zahlung nach Erhalt; Prüfung und Abnahme aller gelieferten Gegenstände bis zum Eingang einer Schlussrechnung des Auftragnehmers bei MSH nebst Abnahmebestätigung durch eine entsprechend bevollmächtigte Person (siehe oben Prüfung und Abnahme). Bei Teilvorauszahlung ist ein Teil der Gesamtkosten nach Absprache mit MSH vor Lieferung/Fertigstellung zu zahlen. Um eine Zahlung vornehmen zu können, muss MSH das aktuelle W9, W8 oder andere nach lokalem Recht vorgeschriebene Steuerformulare sowie alle Bankdaten, die für die Zahlung erforderlich sind, vorliegen. MSH führt alle Zahlungen elektronisch unter Verwendung der bei MSH hinterlegten Bankdaten durch. Zahlungen erfolgen in der Vertragswährung und dürfen nicht auf mehrere Konten aufgeteilt werden. Der Auftragnehmer erkennt an, dass MSH, wenn das MSH angegebene Bankkonto keine Zahlungen in der Währung des Vertrags akzeptiert, die alleinige Befugnis hat, zu bestimmen, zu welchem ​​Kurs die erforderliche Währungsumrechnung erfolgt. Bei Eingang beschleunigter Zahlungen von der Regierung muss MSH beschleunigte Zahlungen an Auftragnehmer, die als Kleinunternehmen gelten, im größtmöglichen Umfang.

N. Entschädigung

Gemäß den Bedingungen dieses Vertrages stellt der Auftragnehmer („Entschädigende Partei“) MSH und ihre leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, verbundenen Unternehmen, Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger (zusammen „Entschädigte Partei“) schad- und klaglos. gegen alle Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Mängel, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinsen, Auszeichnungen, Strafen, Geldbußen, Kosten oder Ausgaben jeglicher Art, einschließlich Anwaltskosten, Gebühren und Kosten der Durchsetzung von Rechten auf Entschädigung gemäß diesem Vertrag und die Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherungsanbietern, die der entschädigten Partei entstehen/der entschädigten Partei zugesprochen werden (zusammen „Verluste“), die sich aus einem Anspruch eines Dritten ergeben oder daraus resultieren, der behauptet:

  1. Verletzung oder Nichterfüllung einer in diesem Vertrag festgelegten Zusicherung, Gewährleistung oder Zusicherung/Zusicherung oder Gewährleistung durch die entschädigende Partei oder das Personal der entschädigenden Partei; oder
  2. Jede fahrlässige oder schuldhafte Handlung oder Unterlassung der entschädigenden Partei oder ihres Personals, einschließlich Rücksichtslosigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag; oder
  3. Jede Körperverletzung, der Tod einer Person oder Schäden an realem oder materiellem persönlichen Eigentum, die durch fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen der entschädigenden Partei oder ihres Personals verursacht wurden; oder
  4. Jegliche Nichteinhaltung der geltenden Gesetze durch die entschädigende Partei oder ihr Personal.

O. Versicherung – Verträge unter 100,000 USD oder dem Gegenwert in der Landeswährung

Zusätzlich zu jedem anderen gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz hat der Auftragnehmer während der Vertragserfüllung jederzeit eine angemessene Versicherung zur Abdeckung aller Ansprüche, Verluste oder Schäden aus Tätigkeiten zu unterhalten und aufrechtzuerhalten, die sich aus Tätigkeiten ergeben, die zum Zwecke der dieser Vertrag.

P. Versicherung – Verträge über 100,000 USD oder das Äquivalent in der Landeswährung

Der Auftragnehmer hat auf eigene Kosten und Kosten mindestens die folgenden Versicherungsdeckungen und Versicherungsdeckungsgrenzen bereitzustellen und aufrechtzuerhalten:

  1. Arbeitnehmerentschädigung: Der Auftragnehmer muss eine Arbeitnehmerentschädigungsversicherung gemäß den Gesetzen der anwendbaren Gerichtsbarkeit sowie eine Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Mindestgrenze von 1,000,000 USD (oder einem Gegenwert in der lokalen Währung) bereitstellen und unterhalten, die alle Mitarbeiter des Auftragnehmers abdeckt, die an einer Arbeit im Rahmen des Vertrags beteiligt sind; und wenn eine Arbeit an Unterauftragnehmer vergeben wird, muss der Auftragnehmer vom Unterauftragnehmer verlangen, dass er für alle seine Mitarbeiter, die im Rahmen des Vertrags mit Arbeiten beschäftigt sind, dieselbe Deckung bietet,
  2. Kommerzielle allgemeine Haftpflicht: Der Auftragnehmer muss eine allgemeine Haftpflichtversicherung in umfassender Form auf Ereignisbasis in einem Mindestbetrag von 1,000,000 USD (oder einem Gegenwert in der lokalen Währung) einer kombinierten Einzelhaftpflichtversicherung (wenn die Einrede die Haftungsgrenze überschreitet) aufrechterhalten );
  3. Kraftfahrzeuge: Der Auftragnehmer unterhält eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die eine Haftpflichtversicherung umfasst, die alle eigenen, gemieteten und fremden Fahrzeuge abdeckt, die im Zusammenhang mit dem Vertrag verwendet werden, und die kombinierte Mindesteinzelgrenze beträgt 1,000,000 USD (oder ein Gegenwert in der lokalen Währung) für den Körper Personen- und Sachschäden.

Die Bereitstellung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Versicherungsschutzes ist eine wesentliche Vertragspflicht des Auftragnehmers. Dieser Versicherungsschutz muss von Unternehmen abgeschlossen werden, die gemäß der geltenden Gerichtsbarkeit(en) befugt sind, einen solchen Versicherungsschutz bereitzustellen. Jede Versicherungsgesellschaft mit Sitz in den Vereinigten Staaten muss zur Geschäftstätigkeit in dem/den Bundesstaat(en) berechtigt sein, in dem/denen die Arbeiten ausgeführt werden sollen, und muss ein AM Best-Rating von mindestens A-FSC: XI aufweisen.

Der Auftragnehmer muss jederzeit die Bedingungen dieser Versicherungspolicen und alle Anforderungen des Versicherers im Rahmen dieser Versicherungspolicen einhalten, es sei denn, sie stehen im Widerspruch zu geltenden Gesetzen oder dem Vertrag. Die Deckungsgrenzen jeder vom Auftragnehmer unterhaltenen Versicherungspolice sind nicht so auszulegen, dass sie die Haftung und Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag beschränken. Darüber hinaus sichert der Auftragnehmer zu, dass er die oben genannten Versicherungen und Grenzen aufrechterhält und MSH als „Zusatzversicherter“ auf dem Versicherungsschein des Auftragnehmers aufgeführt wird. Der Auftragnehmer stellt MSH Versicherungsbescheinigungen zur Verfügung, aus denen die in diesem Abschnitt aufgeführten Versicherungsanforderungen hervorgehen. MSH behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn dieser Versicherungsschutz nach Ansicht von MSH nicht ausreichend ist.

F. Weitere Zusicherungen

Auf begründete Aufforderung von MSH hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten und Kosten alle diese weiteren Dokumente und Instrumente auszuführen und zu liefern und alle weiteren Handlungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um diesem Vertrag volle Wirksamkeit zu verleihen

R. Lizenzen & Genehmigungen

Der Auftragnehmer muss auf eigene Kosten alle Zertifizierungen, Beglaubigungen, Lizenzen und/oder Genehmigungen aufrechterhalten, die für die Durchführung seiner Geschäfte im Zusammenhang mit diesem Vertrag erforderlich sind. Der Auftragnehmer stellt auch sicher, dass seine Mitarbeiter, Subunternehmer und Ausrüstung ordnungsgemäß lizenziert und zugelassen sind, wie es von allen Rechtsordnungen erforderlich ist, in denen Arbeiten in Erfüllung dieses Vertrages durchgeführt werden.

S. Recht auf Prüfung

Während der Laufzeit dieser Vereinbarung wird der Auftragnehmer nach vorheriger schriftlicher Ankündigung der MSH, seinem Management, seinen Auditoren und/oder seinen Aufsichtsbehörden erlauben, den Auftragnehmer und seine Subunternehmer zu inspizieren, zu untersuchen, zu testen und zu auditieren (jeweils ein „Audit“) ' Vorgänge, Verfahren und Geschäftsunterlagen, die für die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen relevant sind. Soweit dem Auftragnehmer Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt wird, hat MSH außerdem das Recht, eine Prüfung der Verarbeitungsaktivitäten und Sicherheitspraktiken des Auftragnehmers und seiner Unterauftragnehmer durchzuführen, um die für die Bereitstellung relevanten Informationsverarbeitungsaktivitäten und Sicherheitspraktiken zu überprüfen der Dienste werden in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung ausgeführt. Für den Fall, dass MSH nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass die Sicherheitspraktiken und -verfahren des Auftragnehmers nicht den Industriestandards oder den Anforderungen dieser Vereinbarung entsprechen, muss der Auftragnehmer diese Mängel ohne unangemessene Verzögerung auf eigene Kosten beheben und MSH die vollen Kosten des Audits erstatten.

T. Anspruch auf Finanzierung oder Zahlung von MSH

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Auftragnehmer, dass weder er noch einer seiner Auftraggeber:

  1. derzeit von einer zuständigen Behörde oder Institution ausgeschlossen, ausgesetzt, zum Ausschluss vorgeschlagen oder auf andere Weise für die Vergabe von Aufträgen erklärt werden; einschließlich, aber nicht beschränkt auf die US-Bundesregierung. 
  2. wegen der Begehung eines Betrugs oder einer Straftat im Zusammenhang mit der Erlangung, dem Versuch der Erlangung oder Durchführung einer öffentlichen (Bundes-, Landes- oder Kommunal-) Transaktion oder eines Vertrags im Rahmen einer öffentlichen Transaktion verurteilt worden sind oder gegen sie ein zivilrechtliches Urteil ergangen ist; Verstoß gegen Bundes- oder Landeskartellgesetze oder Begehung von Unterschlagung, Diebstahl, Fälschung, Bestechung, Fälschung oder Vernichtung von Aufzeichnungen, Abgabe falscher Angaben, Steuerhinterziehung, Entgegennahme von gestohlenem Eigentum, Geltendmachung falscher Ansprüche oder Behinderung der Justiz; Begehung einer anderen Straftat, die auf mangelndes Geschäft hindeutet  
  3. derzeit angeklagt oder anderweitig straf- oder zivilrechtlich von einer staatlichen Stelle (Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) der Begehung einer der oben aufgeführten Straftaten angeklagt sind d.
  4. innerhalb der letzten drei Jahre eine oder mehrere öffentliche Transaktionen (Bundes-, Landes- oder Kommunalgeschäft) aus wichtigem Grund oder wegen Nichterfüllung beendet wurden.
  5. wissentlich Unterverträge oder Unterverträge im Rahmen dieses Vertrags mit einer Person oder Einrichtung abschließen wird, die von einer zuständigen Behörde oder Institution ausgeschlossen, suspendiert, zum Ausschluss vorgeschlagen oder auf andere Weise für die Vergabe von Aufträgen erklärt wurde; einschließlich, aber nicht beschränkt auf die US-Bundesregierung. 
  6. innerhalb der letzten 24 Monate wegen strafrechtlicher Verstöße gegen US-Bundesgesetze nach US-Bundesrecht verurteilt worden sind
  7. Haben Sie unbezahlte US-Bundessteuerverbindlichkeiten, die festgestellt wurden, für die alle gerichtlichen und administrativen Rechtsmittel erschöpft oder verfallen sind und die gemäß einer Vereinbarung mit der für die Einziehung der Steuerschuld zuständigen Behörde nicht rechtzeitig bezahlt werden?

MSH ist nicht verantwortlich für Kosten, die im Zusammenhang mit der Arbeit eines Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers entstehen, der nicht alles oben Genannte bescheinigen kann oder das Obige fälschlicherweise bescheinigt

U. Durchführungsverordnung zur Terrorismusfinanzierung

US-Gesetze verbieten Transaktionen mit und die Bereitstellung von Ressourcen und Unterstützung für Einzelpersonen und Organisationen, die mit Terrorismus in Verbindung stehen. Es liegt in der rechtlichen Verantwortung des Auftragnehmers, die Einhaltung dieser Durchführungsverordnungen und Gesetze sicherzustellen, indem sichergestellt wird, dass alle potenziellen Unterauftragnehmer anhand der geltenden Beobachtungslisten überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie nicht mit terroristischen Organisationen in Verbindung stehen, bevor ein Unterauftrag erteilt wird. Diese Bestimmung muss in alle im Rahmen dieses Vertrags ausgestellten niedrigeren Vertragsinstrumente aufgenommen werden.

V. Menschenhandel/Verbotene Arbeit

MSH verfolgt eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf alle Formen des Menschenhandels, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Zwangsarbeit, Sexhandel, Schuldknechtschaft, Schuldknechtschaft unter Wanderarbeitern, unfreiwillige Hausknechtschaft, erzwungene oder vertraglich gebundene Kinderarbeit und Kindersoldaten. Auftragnehmer, deren Angestellte, Arbeitsvermittler, Makler oder sonstige Vertreter dürfen sich nicht an folgenden Tätigkeiten beteiligen:

  1. Menschenhandel (wie im Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zur Ergänzung des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität definiert) während der Laufzeit dieses Vertrags;
  2. Vermittlung eines kommerziellen Sexualaktes während der Laufzeit dieses Vertrages;
  3. Einsatz von Zwangsarbeitern bei der Erfüllung dieses Vertrages;
  4. Handlungen, die den Menschenhandel direkt unterstützen oder vorantreiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
    A. Vernichten, Verbergen, Beschlagnahme oder anderweitige Verweigerung des Zugangs zu den Identitäts- oder Einwanderungsdokumenten dieses Mitarbeiters;
    B. Versäumnis, einem Arbeitnehmer den Rücktransport oder die Rücktransportkosten von einem Land außerhalb der Vereinigten Staaten in das Land, aus dem der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingestellt wurde, auf Verlangen des Arbeitnehmers zu leisten.
    C. Anwerben einer Person zum Zwecke einer Anstellung oder Anbieten einer Anstellung durch wesentlich falsche oder betrügerische Vortäuschungen, Darstellungen oder Versprechungen in Bezug auf diese Anstellung;
    D. Erhebung von Gebühren für die Anwerbung von Mitarbeitern; oder
    e. Bereitstellung oder Vermittlung von Unterkünften, die den Wohn- und Sicherheitsstandards des Gastlandes nicht entsprechen.

Wenn festgestellt wird, dass der Auftragnehmer gegen diese Bestimmung verstoßen hat, ist MSH berechtigt, alle aktiven Verträge ohne Vertragsstrafe zu kündigen und ist auch berechtigt, alle anderen Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, die gemäß Abschnitt 1704(c) des National Defense Authorization Act für das Geschäftsjahr zulässig sind 2013 (Pub. L. 112–239, in Kraft getreten am 2. Januar 2013).

W. Anti-Bestechungs-/Kickback-/Lobbying-Zertifizierung

Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages bestätigt der Auftragnehmer hiermit, dass der Auftragnehmer oder seine Beauftragten:

  1. weder direkt noch indirekt Gelder oder Wertgegenstände an einen Regierungsbeamten oder Mitarbeiter oder an eine politische Partei oder einen Kandidaten für ein politisches Amt zahlen, anbieten oder deren Zahlung genehmigen, um eine Handlung zu beeinflussen oder Entscheidung eines solchen Beamten oder der Regierung
  2. sind und werden während der Laufzeit dieses Vertrags kein Beamter oder Angestellter der Regierung
  3. keine zusätzlichen persönlichen Entschädigungen, Kredite, Geschenke, Zuwendungen oder Wertgegenstände direkt oder indirekt von einem MSH-Mitarbeiter erbitten oder versuchen werden, diese einzufordern, um Geschäfte oder Direktgeschäfte mit einer Person zu erhalten oder zu behalten
  4. haben und werden weder direkt noch indirekt die Höhe von Bestechungsgeldern oder Schmiergeldern in den Preis dieses Vertrages einbeziehen.
  5. wird MSH unverzüglich benachrichtigen, wenn ein MSH-Mitarbeiter Geschenke, Provisionen oder persönliche Rabatte anfordert
  6. Der Auftragnehmer muss MSH unverzüglich schriftlich über jede Änderung der Umstände benachrichtigen, die dazu führen, dass eine in diesem Abschnitt abgegebene Zusicherung oder Gewährleistung unrichtig oder unvollständig ist. In keinem Fall ist MSH gemäß diesem Vertrag verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen oder Maßnahmen zu unterlassen, von denen MSH in gutem Glauben glaubt, dass sie gegen Gesetze verstoßen, einschließlich und ohne Einschränkung des US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act.

X. Verbotene Waren

Der Auftragnehmer darf im Rahmen dieses Vertrags unter keinen Umständen Folgendes beschaffen: (i) Militärausrüstung, (ii) Überwachungsausrüstung, (iii) Waren und Dienstleistungen zur Unterstützung von Polizei- oder anderen Strafverfolgungsaktivitäten, (iv) Abtreibung Ausrüstung und Dienstleistungen, (v) Luxusgüter und Glücksspielausrüstung, (vi) Wettermodifikationsausrüstung, (vii) Alle Güter oder Dienstleistungen, die von Firmen oder Einzelpersonen bezogen werden, die ausgeschlossen, ausgesetzt, zum Ausschluss vorgeschlagen oder auf andere Weise für die Vergabe von Verträge einer zuständigen Behörde oder Institution; einschließlich, aber nicht beschränkt auf die US-Bundesregierung, (viii) Alle Waren, die durch die Arbeit einer Person hergestellt wurden, die eine Freiheitsstrafe oder Zwangs- oder Zwangsarbeit für Kinder hatte, oder (ix) Alle Waren, die von Bürgern versandt oder von Bürgern erbracht werden, oder mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem der verbotenen Herkunftsländer, die in der obligatorischen Referenz ADS 310 mac aufgeführt sind. Hinweise zur Förderfähigkeit bestimmter Waren und Dienstleistungen erhalten Sie von MSH. Stellt MSH fest, dass der Auftragnehmer entgegen den Anforderungen dieser Klausel Waren oder Dienstleistungen aus diesem Vertrag beschafft und hierfür Zahlungen erhalten hat, wird MSH vom Auftragnehmer die Erstattung des gesamten Kaufpreises verlangen.

Y. Ausfuhrbestimmungen

Die im Rahmen dieses Vertrags zu versendenden Waren (sofern vorhanden) können den US-Exportkontrollgesetzen und -bestimmungen unterliegen. Der Auftragnehmer darf die gemäß diesem Vertrag bereitgestellten oder daraus abgeleiteten Waren weder direkt noch indirekt in ein verbotenes Land exportieren, reexportieren, weiterverkaufen, versenden oder umleiten oder deren Export, Reexport, Weiterverkauf, Versand oder Umleitung veranlassen in US-Exportkontrollgesetzen und -vorschriften oder an ausländische Staatsangehörige, Länder, Endbenutzer oder Endbenutzer, die eine Exportlizenz oder eine andere Genehmigung benötigen, ohne zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung einzuholen.

Z. Pflichtangaben

Wenn der Vertrag direkt einer von USAID finanzierten Kooperationsvereinbarung zugerechnet werden soll, muss der Auftragnehmer dem USAID-Büro des Generalinspektors und MSH alle Verstöße gegen das US-Bundesstrafrecht im Zusammenhang mit Betrug, Bestechung oder Zuwendungen rechtzeitig schriftlich mitteilen Verstöße, die möglicherweise Auswirkungen auf den Bundespreis haben. Offenlegungen müssen an Folgendes gesendet werden: Büro des Generalinspektors der US-Agentur für internationale Entwicklung, Postfach 657, Washington, DC 20044–0657. Telefon: 1–800–230–6539 oder 202–712–1023. E-Mail: ig.hotline@usaid.gov URL: https://oig.usaid.gov/content/usaid-contractor-reporting-form.

Die Nichtbereitstellung der erforderlichen Offenlegung kann alle gesetzlich verfügbaren Rechtsmittel zur Folge haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aussetzung oder Sperrung des Auftragnehmers. Um zu bestätigen, ob der Vertrag, den Sie von MSH erhalten haben, direkt einer von USAID finanzierten Kooperationsvereinbarung in Rechnung gestellt wird, wenden Sie sich an MSH.

AA. Einhaltung von Gesetzen – Anwendbar auf alle Verträge

Der Auftragnehmer muss alle anwendbaren Gesetze, Durchführungsverordnungen, Regeln und Vorschriften einhalten, die für seine Ausführung im Rahmen dieses Vertrages gelten, und ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Unterauftragnehmer und/oder Vertreter, die Arbeiten im Rahmen dieses Vertrags ausführen, ebenfalls die Vorschriften einhalten. Diese Gesetze, Durchführungsverordnungen, Regeln und Vorschriften umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

  1. Die vom US-Handels- und Finanzministerium verwalteten Anti-Boykott-Gesetze
  2. Jede vom Office of Foreign Asset Control (OFAC) verwaltete Proklamation, Exekutivverordnung oder Satzung und die Durchführungsbestimmungen des OFAC in 31 CFR, Kapitel V
  3. International Traffic in Arms Regulations, 22 CFR Parts 120 ff.; die Export Administration Regulations, 15 CFR Parts 730 ff.; und die Foreign Asset Control Regulations, 31 CFR Kapitel V
  4. Der Cargo Preference Act von 1954 (46 USC App. 1241(b))
  5. 49 USC 40118, der „Fly America Act“
  6. 31 USC 1352 in Bezug auf Beschränkungen der Verwendung von angeeigneten Mitteln zur Beeinflussung bestimmter Bundesverträge;
  7. 18 USC 431 in Bezug auf Beamte, die keinen Nutzen haben
  8. 40 USC Kapitel 37, Vertragsarbeitszeit und Sicherheitsstandards
  9. 41 USC Kapitel 87, Kickbacks
  10. 41 USC 4712 und 10 USC 2409 in Bezug auf den Schutz von Whistleblowern und;
  11. 41 USC Kapitel 21 in Bezug auf Beschaffungsintegrität

BB. Einhaltung von Gesetzen – Anwendbar für in den USA abgeschlossene Verträge

Zusätzlich zu den Gesetzen, Durchführungsverordnungen, Regeln und Vorschriften, die oben in Abschnitt AA aufgeführt sind, sind Auftragnehmer, die Arbeiten für MSH in den USA ausführen, dafür verantwortlich, die folgenden Vorschriften einzuhalten und sicherzustellen, dass alle Unterauftragnehmer und/oder Erfüllungsgehilfen, die im Rahmen dieser Arbeiten tätig sind, Vertrag auch erfüllen:

  1. Chancengleichheit – insbesondere EO 11246, ''Equal Employment Opportunity'', geändert durch EO 11375, ''Amending Executive Order 11246 Relating to Equal Employment Opportunity'' und ergänzt durch Vorschriften in 41 CFR Kapitel 60, ''Office of Federal Contract Compliance Programs, Equal Employment Opportunity, Department of Labor“, soweit erforderlich
  2. Die Anforderungen von 41 CFR 60–1.4(a), 60–300.5(a), 60–741.5(a) und Executive Order 13496 (29 CFR Teil 471, Anhang zu Unterabschnitt A). Diese Vorschriften verbieten die Diskriminierung qualifizierter Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Personen mit Behinderungen und verbieten die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder nationalen Herkunft. Darüber hinaus verlangen diese Vorschriften, dass die erfassten Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer positive Maßnahmen ergreifen, um Personen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Geschlechtsidentität, sexuelle Orientierung, nationale Herkunft, geschützten Veteranenstatus oder Behinderung einzustellen und zu fördern.
  3. Affirmative Action für Arbeitnehmer mit Behinderungen,
  4. Das Verbot von getrennten Einrichtungen,
  5. Dienstleistungsvertragsgesetz von 1965
  6. Alle anwendbaren Normen, Verordnungen oder Vorschriften, die gemäß dem Clean Air Act (42 USC 7401 ff.) und dem Federal Water Pollution Control Act in der jeweils gültigen Fassung (33 USC 1251 ff.) herausgegeben wurden, und;
  7. Mindestlohngesetze gemäß Executive Order 13658;

CC. Einschränkung der Bauaktivitäten

Bau, Umbau oder Reparatur (einschließlich Baggerarbeiten und Aushub) von Gebäuden, Bauwerken oder anderen Immobilien, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verbesserungen, Renovierung, Änderung und Sanierung, ist im Rahmen dieses Vertrages nicht erstattungsfähig.

DD. Persönlicher Interessenkonflikt

Der Auftragnehmer wird keine kollidierenden Tätigkeiten durchführen, dh Tätigkeiten, die den Interessen von MSH oder den Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag zuwiderlaufen. Der Auftragnehmer darf keine Tätigkeiten ausüben, die ein finanzielles oder materielles Interesse begründen, das seine Unparteilichkeit bei der Ausführung der nach diesem Vertrag erforderlichen Arbeiten beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen scheint. Dieser Vertrag ist nicht exklusiv und es steht den Parteien frei, andere Beziehungen ähnlicher Art mit anderen Parteien einzugehen

E.E. Organisatorischer Interessenkonflikt

Der Auftragnehmer darf keine Aktivitäten oder Beziehungen eingehen, die die Objektivität des Auftragnehmers bei der Ausführung der Arbeiten dadurch beeinträchtigen würden, dass er MSH nicht oder potenziell unparteiisch unterstützt oder beraten kann, die einen unlauteren Wettbewerb oder jede Form von organisatorischen Konflikten zwischen Interesse für MSH.

FF. Steuern

Als eingetragene internationale gemeinnützige Körperschaft ist MSH von der Umsatzsteuer, der Mehrwertsteuer und den meisten anderen Zöllen und Abgaben befreit. Der Auftragnehmer schließt derartige Gebühren aus dem Vertragspreis aus und stellt MSH keine Steuern/Zölle/Abgaben in Rechnung, von denen er befreit ist.

GG. Pauschalierter Schadensersatz

Erbringt der Auftragnehmer die Lieferungen oder Leistungen nicht innerhalb der in diesem Vertrag festgelegten Frist, hat der Auftragnehmer MSH pro Kalendertag der Verspätung pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1 % des gesamten Vertragspreises zu zahlen. Kündigt MSH diesen Vertrag ganz oder teilweise gemäß der Klausel „Kündigung aus wichtigem Grund/Vertragsverletzung“, so haftet der Auftragnehmer für pauschalierten Schadensersatz, bis MSH die Lieferung oder Leistung ähnlicher Lieferungen oder Leistungen zumutbar erhält. Dieser pauschalierte Schadenersatz kommt zusätzlich zu den überschüssigen Rückkaufkosten gemäß der Kündigungsklausel hinzu. Dem Auftragnehmer wird kein pauschalierter Schadensersatz in Rechnung gestellt, wenn die Liefer- oder Leistungsverzögerung nicht zu vertreten ist und ohne Verschulden oder Fahrlässigkeit des Auftragnehmers im Sinne der Verspätungsklausel in diesem Vertrag.

HH. Insolvenz oder Verwaltung

Für den Fall, dass der Auftragnehmer ein freiwilliges oder unfreiwilliges Insolvenz- oder Verwaltungsverfahren einleitet, verpflichtet sich der Auftragnehmer, MSH unverzüglich nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens schriftlich über das Insolvenz- oder Verwaltungsverfahren zu informieren oder Verwaltung, ob freiwillig oder unfreiwillig, verpflichtet sich der Auftragnehmer, MSH unverzüglich nach Einleitung eines Verfahrens in Bezug auf diese Insolvenz oder Verwaltung schriftlich über den Konkurs oder die Verwaltung zu informieren. Diese Mitteilung muss das Datum der Einreichung des Konkurs- oder Verwaltungsantrags, die Identität des Gerichts, bei dem der Konkurs- oder Verwaltungsantrag eingereicht wurde, sowie eine Auflistung aller Verträge und/oder Aufträge enthalten, für die noch keine Schlusszahlung geleistet wurde. Diese Verpflichtung gilt bis zur endgültigen Zahlung gemäß diesem Vertrag

II. Streitigkeiten – Mitteilung über Streitigkeiten

Im Falle von Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Anwendung dieses Vertrags muss eine Partei die andere Partei innerhalb von achtundzwanzig (28) Kalendertagen nach Erhalt einer solchen Mitteilung schriftlich an die andere Partei zwecks Beilegung durch Verhandlungen nach Treu und Glauben richten. Wenn die Angelegenheit nicht beigelegt wurde oder sich die Parteien nicht innerhalb von achtundzwanzig (28) Kalendertagen nach Bekanntgabe der Streitigkeit treffen, kann jede Partei ein Verfahren zur alternativen Streitbeilegung („ADR“) einleiten, wie im Abschnitt „Streitigkeiten“ beschrieben – Alternative Streitbeilegung“-Klausel dieser Vereinbarung.

JJ. Streitigkeiten – Alternative Streitbeilegung („ADR“)

Um ein ADR-Verfahren einzuleiten, muss eine Vertragspartei die andere Vertragspartei schriftlich über die von ADR zu lösenden Probleme mitteilen, die eindeutig als „Mitteilung über die Einleitung von ADR“ gekennzeichnet sind. Innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach Erhalt der ursprünglichen ADR-Mitteilung wählen die Parteien einen für beide Seiten akzeptablen Neutralen aus den Gremien der angesehenen Neutralen des International Institute of Conflict Prevention & Resolution (CPR) aus, die bei der Lösung des ADR-Verfahrens den Vorsitz führen. Können sich die Parteien innerhalb dieser Frist nicht auf einen für beide Seiten akzeptablen Neutralen einigen, kann jede Partei den Präsidenten des CPR Institute for Dispute Resolution („CPR“), 366 Madison Avenue, 14th Floor, New York, New York 10017, ersuchen, Wählen Sie einen neutralen.

Spätestens sechsundfünfzig (56) Kalendertage nach der Auswahl hält der Neutrale eine Anhörung ab, um alle von den Vertragsparteien identifizierten Probleme zu lösen. Das ADR-Verfahren soll:

  1. An einem von den Parteien vereinbarten Ort stattfinden. Können sich die Parteien nicht einigen, benennt der Neutrale einen Standort.
  2. Auf Englisch durchgeführt werden
  3. In Übereinstimmung mit den vom Neutralen festgelegten Regeln und Verfahren in Bezug auf die Einreichung von Exponaten, Zeugenaufrufen, vorgeschlagenen Urteilen und Rechtsbehelfen, die für die Zeugenaussage jeder Partei vorgesehene Zeit und alle anderen Aspekte des Verfahrens durchgeführt werden.

Vergleichsverhandlungen, einschließlich der darin gemachten Angaben, sind in keinem Fall zulässig. Auch eidesstattliche Erklärungen, die zum Zwecke der ADR-Anhörung erstellt werden, sind nicht zulässig. In allen anderen Angelegenheiten liegt es im alleinigen Ermessen des Neutralen, ob Beweise zulässig sind.

KK. Änderungen

Dieser Vertrag kann nur durch Ausstellung einer schriftlichen Ergänzung geändert oder ergänzt werden, die von einem bevollmächtigten Vertreter beider Parteien unterzeichnet wurde.

LL. Option zum Erweitern

MSH kann nach eigenem Ermessen entscheiden, den Erfüllungszeitraum dieses Vertrages durch eine schriftliche Änderung gemäß der Klausel „Änderungen“ oben zu verlängern.

MM. Hinweise

Alle Mitteilungen, Anfragen, Zustimmungen, Ansprüche, Forderungen, Verzichtserklärungen und andere Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrages (jeweils eine „Mitteilung“) müssen schriftlich erfolgen und müssen per E-Mail mit Lesebestätigung, per Fax mit Übertragungsbestätigung, persönlicher Übergabe oder . zugestellt werden national anerkannter Nachtkurier mit vorausbezahltem Porto. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist, ist eine Mitteilung nur (a) nach Eingang bei der empfangenden Partei wirksam und (b) wenn die Partei, die die Mitteilung macht, die Anforderungen dieses Abschnitts erfüllt hat.

NN. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einem zuständigen Gericht als ungültig oder nicht durchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen mit Ausnahme der als ungültig oder nicht durchsetzbar befundenen Teile davon unberührt, und jede gültige Bestimmung dieses Vertrages wird im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang durchgesetzt werden.

OO. Kündigung aus Bequemlichkeit

MSH behält sich das Recht vor, diesen Vertrag oder Teile davon nach eigenem Ermessen durch schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer zu kündigen. Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung muss der Auftragnehmer, sofern in der Benachrichtigung nichts anderes bestimmt ist, alle Arbeiten gemäß diesem Vertrag einstellen und alle seine Lieferanten und Subunternehmer veranlassen, die Arbeit so schnell wie möglich, nicht länger als 5 Werktage nach Erhalt der Benachrichtigung von MSH, einzustellen. Im Falle einer ordentlichen Kündigung des Vertrages zahlt MSH dem Auftragnehmer die Kosten, die in direktem Zusammenhang mit der ausgeführten Arbeit entstanden sind, zu den im Vertrag vereinbarten Sätzen, bis zum Datum der Kündigung abzüglich des Betrags von alle Zahlungen an den Auftragnehmer vor dem Datum der Kündigung. Der Auftragnehmer wird weder für durchgeführte Arbeiten und Kosten, die zumutbar vermeidbar waren, noch für Material- und Lieferungsaufträge, die nach schriftlicher Kündigung durch MSH erteilt werden, vergütet. Im Falle einer solchen Kündigung und Zahlung steht dem Auftragnehmer kein Anspruch oder Pfandrecht gegen MSH auf einen darüber hinausgehenden Schadensersatz oder Schadenersatz zu. Die Kündigung dieses Vertrags stellt keinen Verzicht auf Rechte oder Rechtsmittel der kündigenden Partei gemäß dieser Vereinbarung nach Gesetz, Billigkeit oder anderweitig dar. 

PP. Kündigung aus wichtigem Grund/Vertragsverletzung

MSH behält sich das Recht vor, diesen Vertrag oder Teile davon aus wichtigem Grund zu kündigen, falls:

  1. der Auftragnehmer in Verzug gerät, nicht erfüllt, eine der Vertragsbedingungen nicht einhält oder eine andere Vertragspartei daran hindert, ihre Verpflichtungen zu erfüllen, oder;
  2. der Auftragnehmer zahlungsunfähig wird oder seine Schulden bei Fälligkeit allgemein nicht oder nicht bezahlen kann; oder;
  3. Der Auftragnehmer stellt oder hat dagegen einen Antrag auf freiwilligen oder unfreiwilligen Konkurs gestellt oder wird sonst freiwillig oder unfreiwillig einem Verfahren nach einem in- oder ausländischen Konkurs- oder Insolvenzrecht unterworfen; oder;
  4. Der Auftragnehmer verstößt gegen jegliche Zusicherungen, Gewährleistungen oder Zusicherungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Vereinbarung oder droht, diese zu verletzen, und entweder kann der Verstoß nicht geheilt werden oder, falls der Verstoß geheilt werden kann, wird er vom Auftragnehmer nicht innerhalb einer wirtschaftlich angemessenen Frist geheilt unter den gegebenen Umständen, in keinem Fall länger als zehn Werktage nach Erhalt der Mitteilung über einen solchen Verstoß beim Auftragnehmer.

Jede Kündigung gemäß diesem Abschnitt wird wirksam, wenn der Auftragnehmer die Kündigungsmitteilung von MSH erhält oder zu einem späteren in der Mitteilung angegebenen Datum.

Nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung muss der Auftragnehmer, sofern in der Benachrichtigung nichts anderes bestimmt ist, alle Arbeiten im Rahmen dieser Vereinbarung sofort einstellen und unverzüglich alle seine Lieferanten und Subunternehmer veranlassen, die Arbeit einzustellen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund haftet MSH dem Auftragnehmer nicht für Lieferungen oder Leistungen, die zum Zeitpunkt der schriftlichen Kündigung von MSH noch nicht abgenommen worden waren. Darüber hinaus kann MSH Schadensersatz verlangen, der den wirtschaftlichen Schaden aus der Vertragsverletzung abdeckt, und der Auftragnehmer haftet MSH für alle gesetzlich vorgesehenen Rechte und Rechtsbehelfe. Wenn festgestellt wird, dass MSH diesen Vertrag wegen Nichterfüllung nicht ordnungsgemäß gekündigt hat, gilt eine solche Kündigung als zweckdienliche Kündigung. Die Kündigung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf Rechte oder Rechtsmittel der kündigenden Partei gemäß dieser Vereinbarung dar, weder nach Gesetz noch Billigkeit oder auf andere Weise.

QQ. Anwendbares Recht

Dieser Auftragnehmer wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Staates New York geregelt, ausgelegt und durchgesetzt, ungeachtet seiner Kollisionsnormen.

RR. Überleben

Die jeweiligen Rechte und Pflichten, die in den Klauseln zur Vertraulichkeit, Haftungsbeschränkung, Gewährleistung, Freistellung und Versicherung sowie in dieser Klausel (Überlebensdauer) festgelegt sind, gelten auf unbestimmte Zeit über den Ablauf oder die Beendigung dieses Vertrages hinaus.

SS. Ganze Vereinbarung

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung und das Verständnis der Parteien in Bezug auf seinen Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle diesbezüglichen mündlichen Mitteilungen und vorherigen schriftlichen Mitteilungen.